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Dezember 2010
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Home > Fallbeispiele > Fall des Monats > Dezember 2010
Der Fall:
Ein RTW bringt eine Patientin mit ACS bei bekannter KHK aus einer Praxis in die Klinik. Sie hatte vom niedergelassenen Arzt bereits ASS, Heparin, Clopidogrel, Morphin und O2 erhalten. Das EKG zeigte keine Hebungen und die Patientin war kreislaugstabil. Der diensthabende Kardiologe war vom RTW informiert worden. In der Notaufnahme wird die Patientin umgelagert und in ein Zimmer ohne Monitoring/ Reanimationswagen gebracht. Der diensthabende Notaufnahmearzt kommt jetzt zur Übergabe dazu. Er war weder vom Kardiologen noch von der Leitstelle informiert worden. In diesem Moment wird die Patientin reanimationspflichtig. Sie kann erfolgreich mittels des noch im Zimmer vorhandenen Defi aus dem RTW defibrilliert und reanimiert werden. Die Revaskularisierung und der weitere Verlauf sind komplikationslos. In der Nachbesprechung stellt sich heraus, dass nur Patienten, die mit dem NA in die Klinik kommen standardmäßig ans Monitoring angeschlossen werden.
Kommentar:
Dieser Fall zeigt mehrere wichtige Dinge exemplarisch: 1. Jeder Herzinfarkt-Patient bedarf beim Transport einer ärztlichen Begleitung. 2. Wer einen Patienten in der Kardiologie anmeldet, der muss ihn auch in die Kardiologie schicken. Oder andersherum: Wer einen Patienten in eine Notaufnahme schickt, der muss ihn dort auch anmelden. 3. Es sind immer die Arzt-Arzt-Gespräche mit den Kollegen in der Notaufnahme anzustreben, denn die halten die Fäden in der Hand und sind für die Organisation vor Ort zuständig. Das gilt für Einweiser und auch für Notärzte. 4. Wenn nur Patienten an den Monitor kommen, die mit dem Notarzt eingewiesen werden, so bedeutet dies, dass automatisch alle Patienten, die ohne Notarzt in die Notaufnahme kommen, nicht vital gefährdet sein können. Sinniger wäre, dass nur die Patienten nicht an den Monitor kommen, die vom Notaufnahmearzt entsprechend gesehen worden sind. |
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