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Alkoholisierter Patient verweigert
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Home > Fallbeispiele > Archiv - direkt hier klicken > Alkoholisierter Patient verweigert
Der Fall: Patient verweigert Notarztalarm zu mit dem Meldebild "bewußtlose Person" in eine Wohnung eines Wohnblocks. Der ersteintreffende Notarzt (RTW weitere Anfahrt wegen hohen Einsatzaufkommens) wird von einer Passantin 1 am Straßenrand erwartet und in die Wohnung gebracht. Hier findet sich außer dem auf einem Sofa sitzenden Patienten (deutlich alkoholisiert) noch eine zweite Frau 2, ebenfalls erheblich alkoholisiert. Dei Passantin 1 berichte, daß der Patient im Wohnzimmer mit dem Hinterkopf gegen die Tischkante gestürzt sei und kurzzeitig bewußtlos war. Es besteht beim Patienten eine Amnesie für das Ereignis, ansonsten ist normale Kommunikation bei deutlicher Alkohoklisierung - 3,3 o/oo, in der Klinik) möglich. Es finden sich keinerlei sichtbare Verletzungen. Der Patient ist voll orientiert´und möchte nicht zur geplanten Abklärung in die Klinik. Er wird jedoch vom Notarzt überredet und fährt später, auch auf Druck seiner Frau (Passantin 1) doch mit. Aufgrund des fehlenden Verletzungsmusters läuft der Patient aus dem 1. Sock in den mittlerweile eingetroffenen Rettungswagen und wird dann, nach Anlage einer Infusion in die unfallchirurgische Abteilung eines Schwerpunktkrankenhauses verbracht. Während der später durchgeführten CT verschlechtert sich der Patient akut, trübt ein und bietet Einklemmungszeichen. Die Diagnostik ergibt eine Epi- und Subduralhämatom.... Der Patient überlebt letztendlich knapp mit Folgeschäden. Fazit: Die alte Regel, daß jeder gestürzte alkoholisierte Patient in die Klinik zu Überwachung und Diagnostik MUSS hat sich mal wieder bewiesen! Auch wenn der NA hier eindeutig die Situation unterschätzt hat! Am Rande: Während des Einsatzes, der NA ist noch alleine mit Patient und den beiden Frauen, geht aus einem Gespräch der beiden Damen hervor, daß wohl eine dritte Person (m.E. der Bruder des Patienten) diesen gestoßen habe. Die vom NA daraufhin hinzugezogene Polizei befragt nach Erklärung der Sachlage, durch den NA lediglich den Patienten und keinen weiteren der Betroffenen. Dieser erscheint voll orientiert und gibt an, alleine gestürzt zu sein... Kommentar: Die Verweigerung werden wir in Kürze noch genauer ansprechen. Bezüglich der Alkoholisierung und der nicht erkennbaren Schwere der Verletzung: Der Reporter hat mit seinen Ausführungen komplett Recht, dies ist ein Klassiker, den wahrscheinlich jeder Arzt aus der Klinik kennt. Ich bezweifel allerdings, dass der Patient voll orientiert war. Zur vollen Orientierung gehört auch die zeitliche Orientierung - ob der Patient das exakte Datum wirklich angegeben hat? Wenn ja (das gehört dokumentiert!), dann ist auch örtlich und zur Person orientiert. Und wenn der Patient dann den Transport ablehnt? Sollte er deutlich alkoholisiert sein wie in diesem Falle, dann entscheidet der Notarzt, ob eine Einweisung notwendig ist oder nicht. Versteht der Patient dies nicht, dann ist die Polizei hinzu zu ziehen. Ist der Patient nicht voll orientiert, dann muss er mit oder ohne grüne Hilfe umgehend mitgenommen werden. Fazit: Wenn ein deutlich angetrunkener Patient auf den Kopf fällt, bewußtlos war, eine dritte Person den Notarzt alarmiert - dann gibt es nur die Möglichkeit der Einweisung, zur Not gegen den Willen des Patienten. Alkoholisierte Patienten sind immer als Hochrisikopatienten zu betrachten.
1. Quartal 2008 |
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