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April 2011
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Home > Fallbeispiele > Fall des Monats > April 2011
Der Fall: AV-Block III Alarmierung zu einer kreislaufstabilen Patientin mit einer Herzfrequenz von 35/min. Die Patientin wird in den RTW gebracht und mit Sonderrechten ins nächste Krankenhaus transportiert. Nach wenigen Minuten fällt auf, dass der Schrittmacher im NEF verblieben ist, welches in einigem Abstand folgt. Der Transport verlief ohne Komplikationen. Kommentar des Autors: Normalerweis werden in einem solchen Fall prophylaktisch die Schrittmacher-Elektroden aufgeklebt. Wäre dies auch in diesem Fall erfolgt, wäre aufgefallen, dass der Schrittmacher nicht angeschlossen werden kann, weil er sich noch im NEF befindet. Kommentar: Wenn Notfallequipment, welches beim Patiententransport verwendet werden muss, nicht im Transportmittel (RTW), sondern woanders (NEF) vorgehalten wird, dann ist das ein Systemfehler, der wiederkehrend und vorhersagbar zu Zwischenfällen führen wird. Normalerweise sollte heutzutage jedes EKG im RTW über eine Schrittmacherfunktion verfügen. Wenn nicht, und wenn der Schrittmacher auf dem NEF gelagert wird, dann wird es immer wieder vorkommen, dass man ihn vergisst - und irgendwann in einer Situation, in der man ihn bräuchte. Schrittmacheroptionen müssen im RTW vorhanden sein - immer. |
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