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Klinikaufnahme nur auf ärztliche Anordnung
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Home > Fallbeispiele > Archiv - direkt hier klicken > Latente Systemfehler > Klinikaufnahme nur auf ärztliche Anordnung
Der Fall: Klinikaufnahme nur auf ärztliche Anweisung Übergabe eines Patienten: Rettungsdienst (ohne Arzt) an die Klinik (Notaufnahme). Nach geltendem Recht darf eine Krankenhauseinweisung nur durch einen Arzt erfolgen. Auch bei Patienten, die mit dem Rettungsdienst eingeliefert werden. D.h. entweder es liegt eine Einweisung eines Arztes (Hausarzt, Ärztlicher Notfalldienst etc.) vor oder der Notarzt stellt die Indikation einer Krankenhauseinweisung. In diesem Rettungsdienstbereich (wie in vielen anderen auch) üblich war, dass auch ein RTW-Team (also mindestens ein Rettungsassistent) Patienten zur Abklärung in die Klink brachte. Nun befolgte der diensthabende Aufnahmearzt in dieser Nacht die Vorgabe: Einweisung nur durch einen Arzt, was dazu führte, dass zunächst keine nachträglichen "Transportscheine" ausgestellt wurden. Dies führte schon zu einem ersten Problem. Leider spitzte sich die Situation in dieser Nacht zu. Ein Patient, zu dem ein RTW-Team gerufen worden war - mit einem Notfall, welcher sich nicht auf der sogenannten Notarztindikationsliste befand (allgemeines und unspezifisches Unwohlsein), wurde durch den verantwortlichen Rettungsassistent auf die Notaufnahme zur weiteren Abklärung gebracht. Hier verweigerte der Arzt zunächst die Aufnahme, ohne den Patienten überhaupt gesehen zu haben.Nach heftiger Diskussion hatte dann die zuständige Krankenschwester die Aufnahme des Patienten erreicht und kümmerte sich Aufgabengemäß um desser Erstversorgung. Der Patient klagte nun über Dyspnoe und linksthorakale Schmerzen. Dies teilte sie dem diensthabenden Arzt umgehend mit. Erbost über die nicht-ärztliche Einweisung und die für den Arzt erscheinende Kompentenzübertretung der Schwester, hatte er zunächst "keine" Zeit nach diesem Patienten zu schauen. Erst viel später visitierte er den Patienten, welcher nun schon kaltschweißig und mit zunehmenden Schmerzen dyspnoeisch im Zimmer liegen antraf. Ein erst jetzt geschriebenes EKG zeigte eine ST-Hebung in den inferioren Ableitungen. Nach Alarmierung des Notfallteams des Herzkatheterlabors wurde der Patient mit Verspätung mittels PTCA und Stent therapiert. Kommentar : Wenn die stationäre Aufnahme nur durch einen Arzt angeordnet werden kann, gleichzeitig aber RTW´s Notfalleinsätze ohne Arzt fahren, so bedeutet dies zwangsläufig, dass die RTW-Besatzung entweder einen Notarzt nachfordern muss oder den Patienten ambulant versorgt - und versorgen darf sie ja aus rechtlichen Gründen alleine nicht. Bei einer solchen Regelung sind Reibereien, die wie hier am Ende auf Kosten der Patienten gehen, vorprogrammiert und es liegt ein schwerer Systemfehler vor. Klinikärzte können natürlich als Lösungsmöglichkeiten auf stur stellen und keine Transportscheine unterschreiben, Rettungsassistenten können auf stur stellen und grundsätzlich einen Notarzt nachfordern (welche Möglichkeit bleibt ihnen denn?), aber die optimale Lösung ist eine Klärung der Situation durch die Verantwortlichen, wie z.B. Notarztobmann, ÄLRD, Klinikdirektion - da sollte zügig eine andere Regelung getroffen werden! Grundsätzlich ist die rechtliche Situation allerdings so, dass jedes Akutkrankenhaus dazu verpflichtet ist, Notfallpatienten zumindest zu untersuchen (und ggf. dann weiterzuverlegen). Die Ablehnung des Aufnahmearztes, es liege keine ärztliche Einweisung vor, kann ihn strafbar machen. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist die Information der Klinikleitung über gängige Vorgehensweisen in der Notaufnahme sicher hilfreich. |
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