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Myokardinfarkt und Klinikverlegung
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Home > Fallbeispiele > Archiv - direkt hier klicken > Myokardinfarkt und Klinikverlegung
Der Fall: Myokardinfarkt und KlinikverlegungPat. männlich 47 Jahre kommt privat mit Brustschmerzen in ein Krankenhaus der Grundversorgung. Hier hier wir umgebend ein ein Hinterwandinfarkt diagnosdiziert. Der Patient wird auf die ITS aufgenommen, und soll umgehend in ein 24 KM entferntes KRankenhaus zur akut PTCA Verlegt werden. Der Leitstellenmitarbeiter verweigert den Einsatz des am Krankenhaus stationierten NEF und alamiert einen "Transportarzt" dieser trift dann 75 min später ein. Der RTW ,gleichfalls am abgebenden Krankenhaus stationiert, wird 45 min nach Anforderung alamiert.Die RTW Besatzung wartet auf der ITS. Nach 20 minüiger Fahrt kommt der Patient ohne Komplikationen im Krankenhaus an un wird noch in gleicher Nacht behandelt.
Kommentar: Nach den internationalen Guidelines ist bei V.a. Myokardinfarkt entweder bereits präklinisch, falls dies nicht möglich ist innerhalb der ersten 10 Minuten im Krankenhaus ein diagnostisches 12-Kanal-EKG zu schreiben. Liegen ST-Hebungen im Sinne eines STEMI vor ist unverzüglich – und dies meint im juristischen Sinne ohne schuldhaftes Zögern – eine Wiedereröffnung des Gefässes anzustreben. Prinzipiell geeignet sind Lyse (innerhalb der ersten drei Stunden nach Beginn des Infarktes und wenn eine PTCA länger als 90 Minuten nach Beginn der Lyse erst möglich ist) und PTCA, was die grundsätzlich bessere Methode ist, insbesondere, wenn das Infarktereignis älter als drei Stunden ist. Ein akuter Myokardinfarkt ist aufgrund seiner Dringlichkeit auch bei einer Verlegung wie ein Primäreinsatz zu behandeln. Die geschilderte Praxis der Leitstelle (oder des betreffenden Mitarbeiters) ist beinahe als unterlassene Hilfeleistung (323c StGB) zu werten, zumindest aber als grob falscher Dispositionsentscheid, der möglicherweise für den Patienten fatale Folgen hätte habe können, hier wenigstens die Infarktgrösse und damit auch den späteren Zustand des Patienten negativ beeinflusst hat. Inwieweit eine Lyse im verlegenden Krankenhaus möglich und indiziert gewesen wäre kann aus der Schilderung nicht entnommen werden. 2. Quartal 2008 |
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