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NEF abbestellt
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Home > Fallbeispiele > Fall des Monats > Ehemalige Fälle des Monats > NEF abbestellt
Der Fall: NEF abbestellt Älterer Patient, bekannte tachykarde Herzrhytmusstörungen. Aufgrund von Unwohlsein und linksthorakalen Schmerzen, Kaltschweißigkeit und nach eigenen Angaben tachykarden Rhytmusstörungen Alarmierung des RD´s am Nachmittag. Die Besatzung bestellt uns als NEF auf der Anfahrt befindend ab. Am späten Abend erneute Alarmierung zu dem Patienten. Jetzt mit Verdacht auf Reanimation. Wir treffen als erstes mit dem NEF am Einsatzort ein. Vor Ort findet sich noch das Protokoll des RTW´s vom Nachmittag mit dem V.a. auf eínem grippalen Infekt und den Verweis an den KV Arzt. Der Patient ist bei Eintreffen nicht ansprechbar und weist Kammerflimmern auf. Nach Defibrillation stellt sich wieder ein Sinusrhythmus ein. Der Patient wird unter Narkose intubiert und in das nächstgelegende Krankenhaus verbracht. Kommentar: Hier ergeben sich mehrere interessante Gesichtspunkte: 1. Ein hoher Anteil von Myokardinfarktpatienten (ca. 20%) haben völlig unspezifische Beschwerden. Jeder Patient, der ambulant behandelt wird, sollte ein 12-Kanal-EKG abgeleitet bekommen - immer wieder wird man überrascht sein! Sollte dennoch mal ein Zwischenfall nach einem ambulanten Einsatz eintreten (auch das passiert regelmäßig und muss selbstverständlich nicht bedeuten, dass die ambulante Einsatzabwicklung falsch war - neue Gesichtspunkte können eintreten, die man zum Einsatzzeitpunkt nicht vorhersehen konnte), dann hilft einem ein abgeleitetes 12-Kanal-EKG als Nachweis für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht. 2. Patienten haben sehr häufig ein sehr gutes Gespür dafür, dass etwas nicht mit ihnen stimmt. Der Anteil derjenigen Patienten, die banale Symptome zeigen aber doch eine schwerwiegende Krankheit haben, ist im Notarztdienst überproportional hoch. Dies ist ein ganz wichtiger Punkt im Rahmen vom Risikomanagement im Notarztdienst. Ein Patient bei einem Hausarzt mit Symptomen eines grippalen Infektes leidet wesentlich wahrscheinlicher an einem grippalen Infekt als genau der gleiche Patient im Notarztdienst! Epidemiologen erklären dies mit folgender Fragestellung: Ein Hausarzt und ein Pulmonologe sitzen mit einem Freund beim Abendessen. Dieser berichtet über seit vier Wochen anhaltenden Husten und fragt um Rat. Der Pulmonologe rät zu einem Röntgenthorax und möglicherweise zu einer diagnostischen Bronchoskopie. Der Hausarzt rät zu schleimlösenden Medikamenten und abwartender Haltung. Wer hat Recht: Der Pumonologe oder der Hausarzt? Die Antwort lautet: Beide haben Recht! 3. Wenn Rettungsassistenten ein auf der Anfahrt befindliches NEF abbestellen, so ist dies grundsätzlich ein High-Risk-Verhalten. Trotz der Tatsache, dass auch Rettungsassistenten sich in der Medizin in gewisser Weise auskennen, so hat ein Arzt einfach ein besserers Hintergrundwissen. Und gerade mit dem Know-How des Punkt 2 in dieser Erläuterung sollte jedem Rettungsassistenten klar sein, dass besonders der Notarztdienst hochgradig gefährlich in bezug auf scheinbar banale Erkrankungen ist! Besonders hier ist die Expertise eines Arztes gefragt, besonders bei banalen Erkrankungen! Gerade ambulante Behandlungen bedürfen einer ganz besonders präzisen Untersuchung und Dokumentation. 4. Die Idee, einen KV-Arzt zu einem Patienten zu bestellen, ist grundsätzlich in Ordnung. Nur darf ein Rettungsassistent dann nicht nur den Rat geben, sondern muss auch sicherstellen, dass ein Arzt den Patienten sieht. Entweder der Patient wird zum Hausarzt in die Praxis gebracht oder der KV-Arzt wird direkt verständigt. 5. Die hier geschilderten Symptome erscheinen ohnehin nicht banal. Linksthorakale Schmerzen bedürfen fast immer einer klinischen Einweisung, auch wenn ein 12-Kanal-EKG normal ist. |
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